Visaabkommen zwischen der Russischen Föderation und Weißrussland tritt am 11. Januar in Kraft. Dies geht aus einer Mitteilung des russischen Außenministeriums hervor.
Über das Einreiseverfahren
Das Ministerium hat erklärt, dass das Abkommen die Einreise für ausländische Staatsbürger und Staatenlose regelt, die die gemeinsame Grenze zwischen Russland und Weißrussland überqueren möchten. Dazu gehört auch der Landabschnitt, der bisher nur Bürgern der beiden Länder offen stand. Laut dem Abkommen erkennen Russland und Weißrussland gegenseitig ihre Visa sowie die Stempel für das Überqueren der Außengrenzen an.
Für Ausländer und Staatenlose bedeutet das: Wer ein Visum eines der beiden Länder besitzt und dazu einen gültigen, von beiden Ländern anerkannten Ausweis hat, darf in beide Länder einreisen, ausreisen und durchreisen. Gibt es zwischen Russland und Weißrussland eine visumfreie Regelung, reicht sogar nur ein gültiger Ausweis.
Wenn jedoch keine visumfreie Regelung besteht, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Besonders praktisch ist das Abkommen für Menschen, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis oder ein spezielles Dokument für eine internationale Veranstaltung in einem der Länder besitzen. Während der Gültigkeitsdauer dieser Dokumente dürfen sie ohne Visum in das andere Land einreisen, es verlassen oder durchreisen. Die Berechnung erfolgt ab dem Tag, an dem sie aus einem Drittstaat einreisen.
Das russische Außenministerium betonte allerdings, dass das Abkommen nicht für Personen gilt, deren Einreise in eines der beiden Länder aus bestimmten Gründen untersagt ist.
Grenzpunkte
Die Einreise in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und Weißrusslands ist sowohl über internationale Kontrollpunkte über die Staatsgrenze hinweg als auch entlang der im Anhang des Dokuments angegebenen Eisenbahn-, Straßen- und Luftwege möglich.
Es gibt sechs solcher Abschnitte:
- Juchowitschi – Doloszy (Opotschka – Nowopolozk);
- Ezerische – Nevel (Kiew – St. Petersburg);
- Liozno – Kruglovka (Witebsk – Smolensk);
- Radieschen – Krasnaja Gorka (Minsk – Moskau);
- Zvenchatka – Dubovichka (Bobruisk – Moskau);
- Selischtsche – Nowosybkow (Gomel – Brjansk).
Das Überschreiten der Grenze auf anderen Wegen wird als Verstoß gegen die Staatsgrenze gewertet.
Fazit: Das Abkommen macht Reisen zwischen Russland und Weißrussland für viele einfacher. Es gibt aber auch klare Ausnahmen, die berücksichtigt werden müssen.