Litauen führt Beschränkungen für in Belarus zugelassene Fahrzeuge ein

Grenze in Litauen
Grenze in Litauen / ©alexlmx/depositphotos.com

Der litauische Zoll teilt mit, dass ab dem 18. Juli 2024 Beschränkungen für in Weißrussland zugelassene Fahrzeuge auf der Grundlage der EU-Verordnung Nr. 765/2006 des Rates eingeführt werden.

Bis zum 16. August 2024 kann ein in Weißrussland zugelassenes Fahrzeug nach Litauen einreisen, wenn es vom Eigentümer des Fahrzeugs, einem weißrussischen Staatsbürger, gefahren wird, der über ein gültiges Visum oder einen gültigen Aufenthaltstitel für die Einreise in die EU verfügt, und wenn das Fahrzeug für nicht gewerbliche Zwecke genutzt wird und nicht zum Verkauf bestimmt ist.

Für alle anderen Fahrzeuge (einschließlich Fahrzeuge, die juristischen Personen gehören oder gewerblich genutzt werden) mit weißrussischen Kennzeichen gilt ab morgen ein Einreiseverbot nach Litauen. Das Verbot der Einreise in die EU gilt für Personenkraftwagen unabhängig von der Nationalität des Eigentümers oder Fahrers.

Nach Angaben des litauischen Zolls müssen Autos mit weißrussischen Kennzeichen, die sich in der EU, einschließlich Litauen, befinden, das Gebiet der Europäischen Union bis zum 18. Januar 2025 (einschließlich) verlassen. Bis zu diesem Datum können Autos mit weißrussischen Kennzeichen in Litauen in Verkehr sein und auch in Litauen eingeführt und zugelassen werden.

Nach dem 18. Januar 2025 dürfen in Weißrussland zugelassene Autos nicht mehr in Litauen fahren. Personen, die nach diesem Datum Autos mit weißrussischen Kennzeichen fahren, gelten als Gesetzesbrecher und werden mit der in Artikel 515 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vorgesehenen Strafe belegt, die eine Geldstrafe und die Beschlagnahme des Autos vorsieht.

Das Verbot gilt nicht für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union, einschließlich Litauens, von Fahrzeugen, die in Belarus mit einem Diplomatenkennzeichen zugelassen sind, wenn das Fahrzeug für den Betrieb einer diplomatischen und konsularischen Mission oder einer internationalen Organisation, die nach internationalem Recht Immunität genießt, erforderlich ist oder für die persönliche Nutzung durch das diplomatische Personal und seine unmittelbaren Familienangehörigen bestimmt ist.

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