FAQ ( Fragen und Antworten)

Zollbestimmungen für die Ein- und Ausreise nach Russland

Sie haben sich für eine Fahrt mit einem TopTransfer-Bus von Leipzig nach Kaliningrad entschieden? Sie werden die Grenze durch den Zoll passieren müssen. Um unangenehme Situationen zu vermeiden, machen Sie sich mit den Anforderungen des russischen Föderalen Zolldienstes vertraut. Das Wichtigste ist, dass die nach Russland eingeführten Waren nur für den persönlichen oder familiären Bedarf bestimmt sind und keinen Bezug zu geschäftlichen Aktivitäten haben. (Alle Angaben in diesem Beitrag sind ohne Gewähr)

Einreise nach Russland – das müssen Sie wissen

Es ist erlaubt, ohne Anmeldung einzuführen:

  • Bargeld von bis zu 10.000 $ (d. h. Bargeld und Reiseschecks); es ist zu beachten, dass die EU-Behörden derzeit die Ausfuhr von EU-Banknoten in bar nach Russland untersagt haben. Es ist verboten, Beträge mitzuführen, die über den für den persönlichen Bedarf für die Dauer des Aufenthalts in Russland erforderlichen Betrag hinausgehen. Die Notwendigkeit der Mitnahme von Bargeld muss auf Verlangen der polnischen Grenzbehörden begründet werden, z. B. durch das Vorliegen einer Hotelrechnung
  • Geld auf einer Bankkarte
  • Waren im Gesamtwert bis zu 500 € und einem Gesamtgewicht von höchstens 25 kg (bis zum 01.04.2024 gibt es eine Ausnahme – 1000 € bzw. 31 kg)
  • bis zu 3 Liter alkoholische Getränke und Bier
  • bis zu 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak oder die genannten Erzeugnisse in einem Sortiment, wobei das Gesamtgewicht 250 g nicht überschreiten darf
  • bis zu 5 kg Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs (ausgenommen Samen, Saat- und Pflanzgut, Kartoffeln) pro Person
  • bis zu 5 kg Erzeugnisse tierischen Ursprungs, fertig konfektioniert, in Fabrikverpackungen, pro Person
  • WICHTIG: Alkohol und Tabakwaren dürfen nur von volljährigen Bürgern (ab 18 Jahren) mitgeführt werden

Bitte beachten Sie: Geldinstrumente (Wechsel, Bankschecks, Wertpapiere) sind unabhängig von ihrem Betrag anmeldepflichtig. Bei der Anmeldung von mehr als 100.000 $ müssen Unterlagen über die Herkunft des transportierten Geldes vorgelegt werden.

Die Ausfuhr ist ohne Anmeldung erlaubt:

  • Bargeld bis zum Gegenwert von 10.000 $ (d.h. der Betrag von Bargeld und Reiseschecks). Für die Valuta im Wert von mehr als 10.000 $ besteht ein Ausfuhrverbot;
  • Geld auf einer Bankkarte;
  • bis zu 5 kg Fisch und Meeresfrüchte oder bis zu 250 g Störkaviar – in Originalverpackung und gegen Vorlage von Quittungen, die den Kauf dieser Produkte in Russland bestätigen (die Einfuhr von Störkaviar nach Polen ist auf 125 g begrenzt).
  • Diamanten mit einem Wert von nicht mehr als 75.000 $.
  • Gegenstände für den persönlichen Gebrauch

Liste der gebrauchten Waren für den persönlichen Gebrauch, die ohne Zahlung von Zöllen und Steuern eingeführt werden dürfen, unabhängig von Wert und Gewicht:

  • Kleidung, Schuhe, Hüte, Schmuck, persönliche Hygieneartikel
  • Tragbare Geräte für die Aufnahme und Wiedergabe von Bild und Ton, Fotoausrüstung nicht mehr als 1 Stück von jedem Artikel.
  • Handys, Smartphones nicht mehr als 2 Stück
  • Computer, Tablets, Spielkonsolen nicht mehr als 1 Stück von jedem Gegenstand
  • Tragbare Musikinstrumente
  • Kulturelle Wertgegenstände
  • Kinderwagen, Autositze
  • Rollstühle
  • Sport- und Jagdausrüstungen
  • Haustiere (Katzen und Hunde, nicht mehr als zwei + Tierarztpass, Impfungen, Kontrolluntersuchung 14 Tage vor der Reise – www.fsvps.ru)
  • Medizinische Geräte + Verbrauchsmaterial

Bitte beachten Sie:

  • Sie dürfen nicht mehr als 10 Liter Kraftstoff in einem separaten Behälter mitnehmen. (Derzeit ist es allerdings verboten, Kraftstoff in einem Kanister nach Polen einzuführen).
  • Wenn Sie mehr als umgerechnet 100.000 $ anmelden, müssen Sie Dokumente über die Herkunft des transportierten Geldes vorlegen.

Liste der anmeldepflichtigen Waren (Einfuhr/Ausfuhr)

  • Fahrzeuge
  • Kulturelle Wertgegenstände
  • Staatliche Auszeichnungen der Russischen Föderation
  • Vo Aussterben bedrohte Pflanzen,- und Tierarten
  • Arzneimittel, die starke und giftige Substanzen enthalten, medizinische Präparate mit psychotropen und narkotischen Eigenschaften
  • Waffen und ihre Bestandteile

Für Bürger, die die oben genannten Waren transportieren, gelten folgende Grundanforderungen:

  • Die Erklärung muss von Personen ab 16 Jahren ausgefüllt werden;
  • Vorhandensein von Belegen (Bescheinigungen) der zuständigen Behörden, die die Legalität der Beförderung bestätigen.

Die Erklärung kann vor dem Grenzübertritt ausgefüllt werden. Das Formular für die Zollerklärung können Sie auf der Webseite des Föderalen Zolldienstes Russlands herunterladen und bequem vor dem Reiseantritt ausfüllen. Gern übernehmen wir es für Sie. Sprechen Sie uns an.

TopTransfer wünscht Ihnen eine angenehme Reise. Damit sie nicht durch einen unangenehmen Zwischenfall am Zoll getrübt wird, studieren Sie sorgfältig die Informationen darüber, was beim Grenzübertritt nach Russland mitgeführt werden darf und was nicht.

Zollbestimmungen für die Ein- und Ausreise nach Polen

Wenn Sie in ein anderes Land reisen, ist es wichtig, dass Sie sich im Voraus mit der Liste der Dinge vertraut machen, die Sie beim Grenzübertritt mitbringen dürfen und welche nicht. Warum sollten Sie dieses Thema ernst nehmen?
Ein Verstoß gegen die Zollvorschriften kann Sie nämlich teuer zu stehen kommen. Der Verlust von mitgeführten Gegenständen, hohe Geldstrafen und sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren – solche Risiken sollten Sie nicht eingehen.

TopTransfer wünscht seinen Kunden eine angenehme Reise, die nicht durch Enttäuschungen beim Grenzübertritt nach Polen getrübt wird. Wir haben diesen Leitfaden speziell für Sie zusammengestellt. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und studieren Sie sorgfältig das Material, das Ihnen bei der Planung Ihrer Reise im Zusammenhang mit dem Überqueren der polnischen Grenze helfen wird.

Was Sie nach Polen einführen können

1. Persönliche Gegenstände, einschließlich Geschenke, mit einem Gesamtwert von bis zu 300 EUR/Kinder unter 15 Jahren – bis zu 150 EUR.

Die oben genannten Beträge beinhalten nicht den Wert von:

  • vorübergehend eingeführtem Gepäck
  • Medikamenten für den persönlichen Bedarf
  • Tabak, Tabakwaren und alkoholischen Getränken im Rahmen der geltenden Normen
  • Treibstoff in Mengen, die die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten

Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel Geräte für den persönlichen Gebrauch: Smartphone, Tablet, Laptop. Es wird davon ausgegangen, dass der Ausländer das polnische Hoheitsgebiet später mit diesen Gegenständen verlassen wird. Wenn der Wert der persönlichen Gegenstände 300 Euro übersteigt, müssen Sie den polnischen Zollbeamten informieren.
Bitte beachten Sie: Sie müssen dann Zoll- und Steuergebühren zahlen.

2. Bargeld im Gegenwert von bis zu 10 000 Euro. Ein höherer Betrag muss angemeldet werden.

3. Alkoholische Getränke.

Die Anzahl der Getränkekategorien und -mengen, die eingeführt werden dürfen, ist für eine Person ab 17 Jahren festgelegt:

  • Wein (keine schäumenden oder angereicherten Sorten) – bis zu 4 Liter;
  • Bier – bis zu 16 Liter;
  • Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% – höchstens 1 Liter;
  • Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22% (außer Wein und Bier) – bis zu 2 Liter;
  • Schaumweine und aufgespritete Weine – bis zu 2 Liter.

Die Gesamtmenge der Getränke wird wie folgt berechnet: Nicht schäumende Weine und Bier können in der maximalen Menge mitgebracht werden, darüber hinaus ist es erlaubt, alle unten aufgeführten Getränke einzuführen, jedoch nur in begrenzten Mengen.

Beispiele für eine mögliche Höchstmenge:

  • 16 Liter Bier, 4 Liter Wein ohne Kohlensäure, 1 Liter Wodka/Cognac/Whisky.
  • 16 Liter Bier, 4 Liter Wein ohne Kohlensäure, 2 Liter Portwein/Likör bis 22%/Champagner.
  • 16 Liter Bier, 4 Liter Wein ohne Kohlensäure, 0,5 Liter Wodka, 1 Liter Portwein/Likör bis 22 %/Champagner.

Achtung: Selbst hergestellter Wein und Selbstgebrannter können an der Grenze nicht als alkoholische Getränke eindeutig identifiziert werden und dürfen daher nicht befördert werden. Es gibt noch eine andere Möglichkeit: sich auf Kosten der Person, die die Getränke über die Grenze bringt, einer Expertise zu unterziehen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass diese schnell und unkompliziert durchgeführt werden kann.

4. Tabakerzeugnisse:

  • Zigaretten – 40 Stk;
  • Zigarren – 10 Stk;
  • Zigarillos – 10 Stk;
  • Tabak – 50 g.

Für elektronische Zigaretten gelten die folgenden Beschränkungen:

  • IQOS-Sticks – 8 g;
  • Verdampferflüssigkeit – 10 ml.

5. Medikamente (einschließlich Antibiotika) und Nahrungsergänzungsmittel – bis zu 5 Kleinstpakungen.

Bitte beachten Sie: Psychopharmaka und Narkotika dürfen nicht nach Polen eingeführt werden.
Wichtig: Die Medikamente müssen so verpackt sein, dass sie leicht identifiziert werden können.

6. Obst und Gemüse – bis zu 2 kg.

Derzeit gilt das Einfuhrverbot aus Russland für alle Obst- und Gemüsesorten, ausgenommen Bananen, Ananas, Datteln, Kokosnüsse und Durian.

Bitte beachten Sie: Aufgrund von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen oder anderen Ereignissen können vorübergehende Verbote oder Beschränkungen verhängt werden.

7. Honig – bis zu 2 kg.

8. Schokolade und Süßigkeiten – in fabrikversiegelten Verpackungen bis zu 2 kg.

9. Kaffee – bis zu 2 kg.

10. Fisch und Fischprodukte:

  • frischer, ausgenommener Fisch – bis zu 20 kg oder 1 Stück, wenn das Gewicht des Fisches mehr als 20kg beträgt;
  • geräucherte, getrocknete oder getrocknete Fischprodukte – bis zu 20 kg;
  • lebende Austern, Muscheln und Schnecken – nicht mehr als 2 kg;
  • Wichtig: schwarzer Kaviar – höchstens 125 g!

11. Kosmetika und Parfüms – die Einfuhr dieser Waren ist nicht verboten oder eingeschränkt. Sie unterliegen jedoch der Regelung für persönliche Gegenstände, für die ein Höchstwert von 300 € gilt. Wenn Sie eine größere Menge solcher Produkte transportieren wollen, sollten Sie Schecks mitführen, die ihren tatsächlichen Wert bestätigen.

12. Verpackte Babynahrung – 2 kg.

13. Abgepackte Tiernahrung – 2kg.

14. Tiere:

Bis zu 5 Katzen, Hunde oder Hamster. Eine größere Anzahl – nur für Ausstellungen oder Wettbewerbe mit entsprechenden Dokumenten. Die Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein.
Eine Tollwutimpfung (Nachweis von Antikörpern) ist erforderlich. Chip und Tierarztpass mit allen vorgeschriebenen Impfungen müssen ebenfalls am Zoll vorgelegt werden.
Die einzureichenden Dokumente müssen in einer der Amtssprachen der EU oder in Englisch ausgefüllt sein.

Was Sie nicht nach Polen einführen dürfen

  • Milch- und Fleischprodukte in jeder Menge, auch in verzehrfertiger Form in Fabrikverpackungen.
  • Medikamente, die in die Kategorie der psychotropen oder narkotischen Substanzen fallen.
  • Antiquitäten, Kunst- und Kulturgüter.
  • Waffen und Waffenteile sowie Munition jeglicher Art.
  • Pornografisches Material.
  • Saatgut von Kulturpflanzen und Setzlinge, seltene Pflanzen.
  • Ausgestopfte Tiere und aus ihren Bestandteilen hergestellte Produkte (Häute, Felle, Stoßzähne, Federn, Zähne, Knochen usw.).
  • Muscheln und Korallen.

Achtung: Der Transport der oben genannten Gegenstände über die polnische Grenze wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet.
Passagieren, die sich nicht an die Gepäckbestimmungen halten und dagegen verstoßen, werden von TopTransfer wegen Verspätung des Busses an der Grenze 250,00 EUR in Rechnung gestellt.

TopTransfer wünscht Ihnen eine angenehme Reise mit den Transferbussen des Unternehmens.

Wie lange dauert die Fahrt von Deutschland nach Kaliningrad?

Ab Leipzig 10 h, ab Berlin 8 h + Grenze (in der Regel 1 h) inkl. Pausen

Wie lange vorher muss ich buchen?

Selbst am letzten Tag, solange freie Plätze vorhanden sind

Verpflegung während der Fahrt?

Wir halten mindestens 2x in Polen an Raststätten an (Zahlung mit deutscher EC-Karte möglich. Die meisten Raststätten nehmen auch EUR). Wasser steht im Bus kostenfrei zur Verfügung

Mit welchem Fahrzeug fahren wir nach Kaliningrad?

Unsere Fahrzeugflotte besteht aus Ford Tourneo Custom (8 Passagiere), Mercedes V-Klasse (7 Passagiere), Ford S-Max (6 Passagiere)

Wie teuer ist die Busreise?

200 € pro Fahrt p.P. Kinder bis 12J fahren für die Hälfte

Wie erfolgt die Bezahlung?

Vorher per Rechnung

Wo in Kaliningrad endet die Reise?

Wir fahren zum Hotel im Nordwesten der Stadt

Kann ich direkt zum Flughafen gebracht werden?

Wir rufen Ihnen ein Taxi von unserem Partner-Unternehmen. Sie werden unterwegs abgeholt und zum Flughafen Khrabrovo gebracht

Welche Währung brauche ich in Kaliningrad?

Europäische EC,- und Kreditkarten funktionieren in Russland nicht mehr, daher Bargeld mitnehmen

Bin ich bei der Fahrt versichert?

Selbstverständlich. Wir sind ein deutsches Personenbeförderungsunternehmen mit allen nötigen Genehmigungen.

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