Russland vereinfacht die Einreise mit E-Visum

Ab dem 23. August 2025 treten in Russland neue Regeln für das einheitliche elektronische Visum (E-Visum) in Kraft.

Reisende, die demnächst nach Russische Föderation einreisen möchten, sollten gut aufpassen: Seit dem 23. August 2025 sind neue Bestimmungen für das einheitliche elektronische Visum (E-Visum) in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es laut den Behörden, den Reiseprozess zu vereinfachen — gleichzeitig gibt es klare Fristen und strengere Abläufe, die unbedingt beachtet werden sollten.

120 Tage gültig – 30 Tage Aufenthalt

Die wichtigste Änderung:

  • Ein E-Visum ist künftig 120 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
  • Innerhalb dieses Zeitraums darf man bis zu 30 Tage am Stück in Russland bleiben.

Bisher galt eine Gültigkeitsdauer von 60 Tagen und eine maximale Aufenthaltszeit von 16 Tagen. Wer seinen Antrag vor dem 23. August 2025 gestellt hat, erhält das Visum noch nach den alten Regeln (60/16).

Antrag spätestens 4 Tage vor Reise

Das Antragsverfahren bleibt im Kern unverändert, aber die Fristen sind klar definiert:

  • Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 4 Kalendertage,
  • der Antrag muss spätestens 4 Kalendertage vor Einreise eingereicht werden.

Wichtig: Der Tag der Antragstellung zählt nicht zur Bearbeitungsfrist. Wer kurzfristig plant, riskiert also, die Einreise nicht rechtzeitig antreten zu können.

Bewegung im Land – aber nur über zugelassene Grenzpunkte

Mit dem E-Visum dürfen sich Besucherinnen und Besucher künftig frei im Land bewegen, ausgenommen Sperrgebiete mit Sondergenehmigungspflicht (z. B. militärische Areale). Sowohl Ein- als auch Ausreise müssen über zugelassene Grenzübergänge erfolgen. Ein Grenzübertritt an nicht autorisierten Punkten ist weiterhin nicht gestattet.

Online-Zahlung & kein Anspruch auf Erstattung

Das Konsularentgelt wird online entrichtet — nicht über russische Banken, sondern über internationale Zahlungsdienstleister. Die Abrechnung erfolgt häufig in AED oder CNY. Eine Rückerstattung bei Ablehnung ist nicht vorgesehen. Reisende sollten das bei der Buchung unbedingt einkalkulieren.

Visa-Zwecke & Pflichten bleiben bestehen

Das E-Visum gilt für Tourismus, Geschäftsreisen, private Besuche und humanitäre Zwecke.

  • Mehrfache Einreisen sind weiterhin nicht möglich.
  • Die Meldepflicht bleibt bestehen: Innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Ankunft muss die Adresse registriert werden. Hotels übernehmen das automatisch, bei privaten Unterkünften ist Eigeninitiative gefragt.

Häufige Fehlerquellen

  • Antrag zu spät gestellt → Visum nicht rechtzeitig ausgestellt.
  • Aufenthalt zu lang geplant → maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage.
  • Ein- oder Ausreise über falschen Grenzpunkt → Einreise wird verweigert.
  • Zahlung über blockierte Anbieter → Antrag wird nicht bearbeitet.

Mehr Flexibilität, aber klare Spielregeln

Die neuen E-Visum-Regeln ab dem 23. August 2025 bieten Reisenden mehr zeitliche Flexibilität – doch wer die Fristen und Vorgaben nicht beachtet, riskiert, am Flughafen oder Grenzübergang zu scheitern.

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